Bereits bei der Gründung wurde für die Verwaltung des Hauses ein „Curatorium“ bestellt.
Zur Zeit der Gründung bestand es auf 5 Mitgliedern, denen die statutengemäße Verwendung der Erträgnisse des Stifungsvermögens und dessen weitere Zuflüsse, die Sorge um die Instandhaltung der Gebäude und des Inventars, die Entscheidung über die Aufnahme und die Leitung des gesamten inneren und äußeren Dienstes des Hauses einschließlich der Führung der ökonomischen Geschäfte oblagen.
Heute setzt sich das Kuratorium aus je 3 Angehörigen der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, sowie 2 Mitgliedern der Steiermärkischen Landesregierung zusammen.